Fernunterricht/Fernstudium
Fernunterricht ist ein verbraucherschutzrechtlich eindeutig
definierter Begriff: Laut Fernunterrichtsschutzgesetz handelt es sich
beim “Fernunterricht” um die „Vermittlung von Kenntnissen
und Fähigkeiten, bei der der Lehrende und der Lernende ausschließlich
oder überwiegend räumlich getrennt sind, und der Lehrende oder sein
Beauftragter den Lernerfolg überwachen.“
(FernUSG § 1 Abs. 1)
Fernlehrgänge können also durchaus Präsenzseminare umfassen, doch der
überwiegende Teil des Lernstoffs wird räumlich getrennt vom Lehrer, also
individuell und unter freier Zeiteinteilung, bearbeitet.
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Vorteile von Fernunterricht
- Zeitliche und räumliche Flexibilität und Unabhängigkeit. Besonders für Lernende interessant, die keine festen, regelmäßigen Termine für das Lernen einplanen wollen/können.
- Die persönliche Betreuung der Lernenden. Der Lernende hat einen Ansprechpartner, der ihm zur Verfügung steht. Im Gegensatz zu Lernsoftware, in der das Feedback auf Übungen immer automatisiert erfolgt, hat ein ‘menschlicher’ Lehrer die Möglichkeit, den Lernenden individuell und intelligent zu unterstützen. So können die Lehrer z.B. auch freie Texte korrigieren und diese mit Erklärungen und Lerntipps anreichern.
Mögliche Nachteile von Fernunterricht
- Verzögertes Feedback: Zwischen der Arbeit an Übungen und dem Erhalt der Korrektur vergeht einige Zeit. Ein direktes Feedback wie in Sprachkursen oder Lernsoftware ist aber eine wichtige Voraussetzung für effizientes Lernen.
- Isoliertes Lernen: Dies wirkt auf viele Lernende schnell demotivierend. Lernende die wissen, dass sie das Lernen in Gruppen bevorzugen, sollten von dieser Lernform Abstand nehmen.
- Vernachlässigung der Fertigkeit Sprechen: Sprachen werden gelernt, um in der Sprache zu kommunizieren. Die Kommunikation findet dabei häufig mündlich statt. Aber gerade das Sprechen kommt bei Fernkursen häufig zu kurz oder bleibt sogar ganz außen vor.
Tipps zur Auswahl eines Fernkurses
In Deutschland unterliegen seit 1977 alle Fernlehrgänge einer
Zulassungspflicht nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz. Die Staatliche
Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) in Köln
entscheidet nach Antragsstellung über die jeweilige Zulassung zu
Fernlehrgängen, die der beruflichen oder allgemeinen Bildung dienen.
Bei der Überprüfung durch die ZFU wird
besonderer Wert darauf gelegt, dass die Lehrgänge so gestaltet sind,
dass das angestrebte Lehrgangsziel erreichbar ist. Praxisbezug und
Didaktik werden ebenso kontrolliert wie die Qualität der pädagogischen
Betreuung und der Lernkontrollen.
Hier finden Sie empfehlenswerte weiterführende Informationsquellen mit wertvollen Tipps zur Auswahl eines Fernkurses.
Ratgeber des ZFU (Staatliche Zentrale für Fernunterricht)
Eine hilfreiche Informationsquelle ist der Ratgeber der ZFU (Staatliche Zentrale für Fernunterricht), den Sie auf der Webseite des ZFU herunterladen oder kostenlos als Broschüre bestellen können.
Der Ratgeber enthält unter anderem:
- Informationen über Ziele, gesetzliche Grundlagen und die didaktischen Besonderheiten des Fernunterrichts
- die Teilnahmevoraussetzungen, Kosten und die Möglichkeiten der finanziellen Förderung
- eine hilfreiche Checkliste als Entscheidungshilfe
- einen Überblick über alle derzeit zugelassenen Fernlehrgänge und eine Auflistung aller Fernlehrinstitute
- Informationen über weitere Beratungsangebote
Tipps und weiterführende Informationen der Stiftung Warentest
Im Online-Angebot der Stiftung Warentest gibt es weitere Tipps und Hilfestellungen zum Thema Fernunterricht. So finden Sie dort unter anderem Antworten auf die Fragen was Sie beim Thema Fernlernen beachten sollten und wie Sie einen geeigneten Lehrgang auswählen.
Weitere Lernformen
Tipp: Verschaffen Sie sich einen Überblick über alle Lernformen und deren jeweilige Vor- und Nachteile, um die für Sie passende Lernform zu finden: